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Dienstag, 7. September 2010
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AGB
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1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss  eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibungen und ergänzende Informationen des Reiseveranstalters für die  jeweilige Reise.

1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen  werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine  eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich  nach Vertragsabschluß wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche  Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung  durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt  ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen  gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die  Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit  Vertragsschluss kann eine Anzahlung  in Höhe von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 75,00, zahlbar innerhalb von 2 Wochen, gefordert werden.  Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen  werden ca. 2-3 Wochen vor Reisebeginn erstellt und sofort bzw. unverzüglich nach  Zahlungseingang an den Kunden ausgehändigt.  

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der  Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend.  Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss  eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die  vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind  nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und  den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen  oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er  dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der  Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die  Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden  aus seinem Angebot anzubieten.